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Einige wichtige Sachen zu den Menschenrechte von der UNO
Am Samstag, den 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hat, ist das Übereinkommen nun, vier Wochen später für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam. Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von weltweit rund 650 Millionen behinderter Menschen dar. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet verstärkt daran, die Ratifikation innerstaatlich voranzutreiben
Die deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz haben den deutschen Wortlaut des Übereinkommens nunmehr endgültig abgestimmt. Damit ist die nächste Voraussetzung für den Prozess der Ratifikation geschaffen worden, die die innerstaatliche Geltung des Übereinkommens herbeiführen wird. Die Abstimmung war erforderlich, da das Übereinkommen nur in den sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen ausgefertigt wurde (englisch, französisch, spanisch, russisch, chinesisch, arabisch).
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (140 KB)
Ratgeber für Menschen mit Behinderung (3,1 MB)
17.12.2009 – BSG - Kassen müssen digitale Hörgeräte voll bezahlen
Kassel (dpa) - Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig i n vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkte mit seiner Grundsatzentscheidung vom Donnerstag die Ansprüche von 125 000 Schwerhörigen in Deutschland und beendete damit die Praxis der niedrigen Festbeträge, die die Zahlungen der Kassen bisher deckelten. Den Löwenanteil der oftmals mehrere tausend Euro teuren Geräte hatten die Patienten stets selber aufbringen müssen. Geklagt hatte ein 27- Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast gehörlos ist. Statt 987,31 Euro Teilbetrag muss seine Kasse nun rund 3000 Euro zahlen.
Nach Angaben des BSG in Kassel und des Deutschen Schwerhörigenbunds betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität: «Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben (...). Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden», teilte das BSG in einer Urteilsbegründung mit. Mehr dazu (20 KB)
25.10.2009 - Bund der Pflegeversicherten
"Die Zukunft ist sozial – oder es wird keine Zukunft geben"
Noch einpaar Argumente gegen den anstehenden Sozialraub. Eine Stellungnahme des "Des Bundes der Pflegeversicherten", zur Zukunft der Sozialsysteme. (36 KB)
Sozialgesetzbuch (SGB) - Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 26.3.2007 I 378 - Hier klicken (445 KB)
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 30.7.2009 I 2495 - Hier klicken (200 KB)
Das Mobilitätsportal http://www.mobilitaetsportal.info/
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